Reha-Bremsen müssen gelöst werden

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12.03.2021 – 11:11

Bundesverband Deutscher Privatkliniken e.V.

Reha-Bremsen müssen gelöst werden


















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Berlin (ots)

- Massiver Ausgabenrückgang für Reha und Vorsorge bei den Krankenkassen
- Trotz gesetzlichem Auftrag immer noch kein Corona-Zuschlag für Reha-Einrichtungen 
- BDPK fordert sofortiges Handeln von Politik und Krankenkassen 

Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) für Reha- und Vorsorgemaßnahmen sind im vergangenen Jahr massiv zurückgegangen. Nach den jetzt vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) veröffentlichten vorläufigen Finanzergebnissen für 2020 hat die GKV für Reha und Vorsorge 580 Mio. Euro weniger ausgegeben als 2019. Das entspricht einem Minus von 15,2 Prozent.

Der Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK), der die Interessen der 600 deutschen Reha- und Vorsorgeeinrichtungen in privater Trägerschaft vertritt, warnt vor dramatischen Folgen für die Gesundheit von chronisch Kranken und Reha-Bedürftigen: „Bei der Reha zu sparen, ist kurzsichtig und deplatziert. Wer heute keine Reha bekommt, wird morgen ein Pflegefall oder erwerbsunfähig,“ mahnt BDPK-Hauptgeschäftsführer Thomas Bublitz. Den betroffenen Menschen würden dadurch Lebensperspektiven entzogen und die Sozialsysteme unnötig belastet.

Auch für die Einrichtungen selbst ist die Entwicklung bedrohlich: Sie bekommen zwar einen Mindererlös-Ausgleich in Höhe von 50 Prozent aus dem Rettungsschirm der Bundesregierung, das deckt aber bei weitem nicht ihre Kosten und mittlerweile steckt die Mehrzahl der Reha- und Vorsorgeeinrichtungen in ernsthaften wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Besserung ist nicht in Sicht, denn die Belegungsrückgänge haben in den ersten Monaten dieses Jahres weiter zugenommen und der Rettungsschirm läuft Ende März aus. Zudem ist der von den Krankenkassen zu zahlende Corona-Zuschlag für pandemiebedingte Mehrkosten in den Kliniken für Reha und Vorsorge immer noch nicht angekommen – obwohl dieser bereits im November 2020 gesetzlich beschlossen wurde. Die Krankenkassen verweigern die dazu erforderlichen Verhandlungen mit den Kliniken oder deren Verbänden wegen angeblich zu unkonkreter gesetzlicher Grundlagen.

Thomas Bublitz: „Der Gesetzgeber wollte die Existenz der Reha- und Vorsorgeeinrichtungen sichern, dem widersetzen sich die Krankenkassen. Sie müssen jetzt endlich den Corona-Zuschlag verhandeln und auch zur Auszahlung bringen. Diese Verantwortung trifft die Kassen umso stärker, wenn man ihre Einsparungen von einer halben Milliarde Euro für nicht erbrachte Leistungen sieht. Das darf der Gesetzgeber nicht mehr hinnehmen und muss die Bremsen lösen!“

# Hintergrund-Informationen

-  Wirksamkeits-Studien belegen, dass die Reha Arbeitsunfähigkeitstage und Krankenhausausgaben erheblich senkt und der Renteneintritt verzögert wird. 
-  Der Anteil der Reha- und Vorsorgeleistungen an den GKV-Gesamtausgaben betrug 2019 nur 1,5 Prozent. Das Ausgabenminus von 15,2 Prozent bedeutet, dass 2020 rund 120.000 Patienten weniger als 2019 eine Reha- und Vorsorgemaßnahme bekommen haben. 
-  Auch die Rentenversicherung meldet einen erheblichen Antragsrückgang für Reha-Maßnahmen. Von 2019 zu 2020 ging die Antragzahl um 15 Prozent zurück - und die Lage spitzt sich weiter zu: Im Januar 2021 betrug der Rückgang 38 Prozent. 
-  Die Gründe für den Rückgang der Reha-Patientenzahlen sind pandemiebedingt: Es gibt weniger Patienten, die im Anschluss an einen planbaren Eingriff im Akutkrankenhaus eine Rehabilitation absolvieren. Wegen der Hygiene- und Abstandsregeln können die Einrichtungen weniger Patienten aufnehmen. Hinzu kommt die Zurückhaltung der Patienten, derzeit medizinische Eingriffe oder Rehabilitationsmaßnahmen durchführen zu lassen. 
-  Der "Minderbelegungszuschlag" zum teilweisen Ausgleich der pandemiebedingten Belegausfälle in Reha- und Vorsorgeeinrichtungen endet am 31.03.2021. Eine Nachfolgeregelung muss zügig getroffen werden! Der BDPK hat dies bereits mehrfach angemahnt. 
-  Der Corona-bedingte Mehraufwand und Mindererlösausgleich für Reha- und Vorsorgeeinrichtungen (durch die Hygiene- und Schutzmaßnahmen an Zeit, Material und Personal) soll nach dem 3. Bevölkerungsschutzgesetz vom 18.11.2020 für den Zeitraum vom 01.10.2020 bis 31.03.2021 durch die Krankenkassen ausgeglichen werden.  

Pressekontakt:

Katrin Giese, Pressesprecherin des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken e.V.
Friedrichstraße 60, 10117 Berlin
Tel.: 030 – 2 40 08 99 – 0;
mailto: presse@bdpk.de
www.bdpk.de

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