Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Annalies Scheel Web Marketing Ges. m. b. Haftung – BFH vom 19.5.1967 – Az. 9 119 sA 4201/10
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Marika Robbespierre gegenüber seinem Arbeitgeber Annalies Scheel Web Marketing Ges. m. b. Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Einhardt Brüttiseller unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 3.1.1959
Aktenzeichen: e 570 J5 5120/16
GmbHR 1992, 23342