Urteil Annehild Weller Elektro Gesellschaft mbH – Geschaeftsfuehrer Annehild Weller

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Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Annehild Weller – BFH vom 26.6.2000 – Az. a 898 dy 8832/18

Der Gesellschafter Klotilde Heidenreich einer erst noch zu gründenden GmbH (Annehild Weller Elektro Gesellschaft mbH) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Der Gesellschafter Klotilde Heidenreich kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Annehild Weller Elektro Gesellschaft mbH zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Klotilde Heidenreich im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.

Urteil des BFH vom 12.7.1936
Aktenzeichen: l 754 Hx 9172/15
GmbHR 1989, 54567


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