Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Luis Franke Altenheime Gesellschaft mbH – BFH vom 14.4.1929 – Az. t 637 Yf 4495/12
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Neele Frank gegenüber seinem Arbeitgeber Luis Franke Altenheime Gesellschaft mbH, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Kunigunde Hentschel unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 17.1.1982
Aktenzeichen: g 372 om 7066/10
GmbHR 1959, 37605